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Kommentar zur HOAI. Der Locher-Koeble-Frik!
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Locher / Koeble / Frik
Kommentar zur HOAI.
10. Auflage 2010. 1.228 Seiten, gebunden.
Der umfassende Kommentar zur HOAI 2009!
Sparen Sie sich unnötige Honorarstreitigkeiten und teure Anwaltsbesuche!
Bei Honorarstreitigkeiten finden Sie hier glasklare Auslegungen der aktuellen HOAI! So gelingt Ihnen die Anwendung des neuen Honorarrechts ohne Probleme. Denn hier schlagen auch Anwälte und Richter nach. Der Locher-Koeble-Frik ist mit über 1.200 Seiten inzwischen zu einem Standardwerk zur HOAI geworden und wird in der Gerichtspraxis zum Honorarrecht immer wieder zitiert. Für Architekten und Ingenieure ist er somit ein unverzichtbares Hilfsmittel, um berechtigte Honorarforderungen abzusichern und durchzusetzen.
Durch die Neufassung der HOAI 2009 wurden weite Teile dieses Kommentars vollständig neu geschrieben. Alle Änderungen werden bis ins Detail analysiert und für die Anwendung kommentiert.
Inhalt:
- HOAI 2009 - Text
- HOAI Synopse 2002/2009
- Einführung in das Recht der Architekten und Ingenieure
- MRVG - ausführliche Kommentierung
- HOAI - sehr ausführliche Kommentierung
Anhänge:
- DIN 276-1 Kosten im Bauwesen, Teil 1 Hochbau (Fassung von Dezember 2008)
- DIN 276-4 Kosten im Bauwesen, Teil 4 Ingenieurbau (Fassung von August 2009)
- Erweiterte Honorartabellen zur HOAI RifT (Auszug)
- Tabellen zur Bewertung von Teilgrundleistungen: Objektplanung für Gebäude. Ingenieurbauwerke. Tragwerksplanung. Technische Ausrüstung.
- Leistungsbild und Honorarberechnung bei SiGeKo-Leistungen
Zeit, Ihre Arbeits-Bibliothek zu erneuern!
Wichtige Änderungen:
- Die HOAI-Tafelwerte steigen um 10%.
- Mit dem Baukostenberechnungsmodell (Basis: Entwurfsplanung) werden die Honorare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt.
- Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird die DIN 276 (2008) zugrunde gelegt.
- Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbar.
- Staatliche Preisvorgaben soll es künftig nur noch für "Planungsleistungen" geben.
- Die Honorare für "Beratungs-/Gutachterleistungen werden frei vereinbar.
- Ein Bonus-Malus-System soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und bauen schaffen.
- Für Leistungen im Bestand kann ein Zuschlag bis zu 80% vereinbart werden.
- Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Planungsbüros mit Sitz im Inland.
Die Herausgeber des Kommentars:
Dr. Wolfgang Koeble, Dr. Ulrich Locher, Rechtsanwälte in Reutlingen; Prof. Dr. Horst Locher, Mitherausgeber des Standardkommentars VOB/A und B, Ingenstau/Korbion; Werner Frik, Freier Architekt BDA, Sachverständiger für allgemeinen Hochbau, Bauplanungs-, Bauwirtschafts und Honorarfragen.

Hier die Pressemitteilung zur HOAI 2009
Tiefensee: "Neue Honorarordnung schafft Klarheit für Architekten und Ingenieure"
29. April 2009, Nr.: 080/2009
Heute hat das Bundeskabinett die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen
(HOAI) verabschiedet. Anlässlich des Kabinettbeschlusses erklärt Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee:
"Ich unterstütze ausdrücklich die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Die Anpassung war notwendig und überfällig. Die HOAI musste im Interesse sowohl der Bauherren
als auch der Planer praxisorientiert umgestaltet werden. Vor allem mussten Anreize zum
kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung eingebaut werden. Das ist nun gelungen.
Wir haben die HOAI vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet. Außerdem haben wir für
die Architekten und Ingenieure eine pauschale Anhebung der Honorare um zehn Prozent herausgeholt.
Gleichzeitig werden die Endwerte und vollständigen Leistungsbilder beibehalten. Das
ist eine gute Nachricht. Ich bin dafür, dass die HOAI in einem weiteren Schritt inhaltlich weiter
entwickelt wird. Aus den Anhörungen der Länder, der Kammern und Verbände wissen wir, dass
es weitere Punkte für eine Aktualisierung der Leistungsbilder der HOAI gibt. Das müssen wir mit
den Architekten und Ingenieuren besprechen."
Das Bundesbauministerium hat sich für die Verbände und Kammern in den Verhandlungen um die Novellierung
stark gemacht. Der Prüfauftrag des Bundesrates und die Ziele der Koalitionsvereinbarung wurden
damit umgesetzt. Die letzte Novellierung (5. Novelle) der HOAI liegt 14 Jahre zurück.
Wesentliche Änderungen sind:
1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt.
Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Rechnung getragen.
2. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den
Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.
3. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit
der Novellierung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch die forensische
Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften
erhalten und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer
dar.
4. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen
mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.
5. Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die
Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund
80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.
6. Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den
bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).
(Quelle: BMVBS)