Produktbeschreibung
Heinz Ingenstau, Hermann Korbion, Stefan Leupertz, Mark von Wietersheim
VOB Teile A und B - Kommentar
22. Auflage 2023. 3.104 Seiten, gebunden
»Literatur, die praxistaugliche Lösungen bietet: Das ist der Ingenstau/Korbion!«
Die VOB/B findet in der Praxis trotz der Einführung des (neuen) gesetzlichen Bauvertragsrechts ungebremst Anwendung und setzt weiterhin den Standard für die vertragsrechtliche Gestaltung von Bauvorhaben.
Es ist deshalb wichtig, die Regelungen der VOB/B, auch in AGB-rechtlicher Hinsicht, in das neue gesetzliche Umfeld einordnen zu können.
Der umfassende Standardkommentar zur VOB/A und VOB/B kombiniert fachliche Tiefe mit unbedingtem Praxisbezug und gut verständlicher Sprache. Das hochspezialisierte Autorenteam verfügt über langjährige vergabe- bzw. bauvertragsrechtliche Erfahrung und kommentiert am Puls der Zeit.
NEU in der 22. Auflage:
- Ganz aktuell: Umgang mit Lieferengpässen und Kostenexplosionen am Bau durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg - Preisgleitklauseln und die entsprechenden Erlasse des BMWSB - Force Majeure Klauseln - Auswirkungen auf Vergabe, Vergütung und Bauzeit
- Die geänderte BGH-Rechtsprechung zu § 2 Abs. 3 VOB/B erfordert die rechtliche wie auch baubetriebliche Betrachtung einer Preisanpassung nach dem Maßstab der »tatsächlich erforderlichen Kosten«
- Rechtsprechung zum Ausschluss wegen beigefügter Erklärungen im Vergaberecht
- Auswirkungen der HOAI 2021 auf Vergabeverfahren
- Einführung von Wettbewerbsregister und Vergabestatistik
- Erläuterungen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ihre Vorteile:
- Standardwerk mit Spitzenstellung, gleichermaßen für Juristen und Nichtjuristen verständlich
- Unverzichtbares Hilfsmittel für Praktiker mit wertvollen Handlungsoptionen
- Präzise Herausarbeitung der Problemfälle, Erläuterung auch spezieller Probleme
- Vielzahl von Fallkonstellationen
- Umfangreicher Nachweis von Rechtsprechung und Literatur
Der Kommentar wurde begründet von Heinz Ingenstau und Prof. Dr. Hermann Korbion und später fortgeführt von RA Prof. Dr. Horst Locher, VRiOLG a. D. Prof. Dr. Klaus Vygen und Ministerialdirigent Dr. Rüdiger Kratzenberg. Inzwischen wird er herausgegeben von Prof. Stefan Leupertz, Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Richter des VII. Zivilsenats (Bausenat) des Bundesgerichtshofs a.D., Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg und Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum privaten Baurecht, sowie von Prof. Dr. Mark von Wietersheim, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Lehrbeauftragter für Vergaberecht und Privates Baurecht an der FH Osnabrück, Schiedsrichter, Autor und Referent zum Bau- und Vergaberecht.
Das Autorenteam:
RA Prof. Dr. Christian Döring, Stuttgart; RA Bernd Düsterdiek, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn; RA Dr. Edgar Joussen, Berlin; VRiOLG a.D. Karl-Heinz Keldungs, Düsseldorf; RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz, Köln; RA Prof. Dr. Ulrich Locher, Reutlingen; RA Peter Oppler, München; Norbert Portz, Bonn; RAin Dr. Ingrid Reichling, München; RA Dr. Claus Schmitz M.A., München; RA Dr. Urban Schranner, Berlin; RA Christian Sienz, München; RA Bernhard Stolz, München; RA Prof. Dr. Mark von Wietersheim, Berlin; Universitätsprofessor em. Dr. iur. Axel Wirth, RA, Mainz.
Stimmen zur Vorauflage:
„Das Werk zeichnet sich dadurch aus, dass Hintergrundinformationen angeboten werden, die es dem Nutzer ermöglichen, über die reine Rechtsanwendung hinaus Verständnis für die Gesamtzusammenhänge zu entwickeln. Die Kommentierungen haben eine klare Struktur. Sie sind einerseits wissenschaftlich äußerst sorgfältig aufbereitet. Andererseits sprechen die Kommentierungen auch den juristischen Laien an, indem gesonderte praxisorientierte Abschnitte eingepflegt sind. Das Werk erscheint gestraffter und pointierter. Die Stellung des Ingenstau/Korbion als Standardkommentar ist unangefochten.“
Ministerialrätin Irene Lausen, Wiesbaden, in NZBau 2020, 569
„Jeder Leser und Benutzer des neuen Kommentars wird sehr schnell in der Einzelkommentierung feststellen, welch großen Schatz das Werk birgt und warum es stets griffbereit liegen sollte. … selbst bei dem erheblichen Umfang wird doch ein ausgezeichnetes Stichwortverzeichnis auch Einsteigern die notwendige Anleitung geben können. Immerhin ist das erreicht, dass die Landgerichte eine Fachkammer für Bausachen haben müssen, und weil die Besetzung der beisitzenden Richter (leider) nicht konstant ist, muss jedenfalls die Literatur da sein, die praxistaugliche Lösungen bietet: Das ist der „Ingenstau/Korbion“!“
RA und FA für Bau- und Architektenrecht und FA für Vergaberecht Georg Sturmberg, Köln, in BauR 2020, 579